FAQ's zum Spielbetrieb

Häufige Fragen zum Spielbetrieb (FAQ's)

Auf dieser Seite möchten wir euch Antworten auf häufige Fragen zum Spielbetrieb in verschiedenen Ligen geben. Da sich manche Regularien auch ändern können, haben wir euch entsprechende Verlinkungen angegeben. Die Liste soll über die Zeit immer weiter ergänzt werden. Wenn ihr in der Auflistung Antworten und Fragen vermisst, schreibt uns doch einfach eine kurze E-Mail, dann ergänzen wir diese!

Fragen und Antworten

1. Wann dürfen Jugendspieler das erste Mal in einer höheren Mannschaft (bis Oberliga) eingesetzt werden?

Die Antwort auf diese Frage findet ihr in der Verbands-Spielerlizenzordnung (Punkt 5.2, insb. 5.2.8).

2. Wann dürfen Jugendspieler das erste Mal in einer höheren Mannschaft (Regionalliga) eingesetzt werden?

Die Antwort auf diese Frage findet ihr in der Verbands-Spielerlizenzordnung (Punkt 5.2, insb. 5.2.8).

3. Wann dürfen Jugendspieler das erste Mal in einer Bundesliga-Mannschaft eingesetzt werden?

Im VBL-Wiki wird diese Thematik ausführlich erklärt.

4. Wann darf ein Spieler aus der Bundesliga, der nicht eingesetzt wurde, in einer niedrigeren Spielklasse spielen?

Im VBL-Wiki wird diese Thematik ausführlich in der Bundesspielordnung erklärt.

Falls ein Spieler in seiner Spielklasse nicht oder mindestens die letzten 4 Pflichtspiele nicht eingesetzt war, muss der VBL-Vorstand den Eintrag in der Mannschaftsmeldeliste bzw. der Staffelleiter den Sichtvermerk auf Antrag unter Beachtung von 6.10.4 innerhalb von 7 Tagen löschen, sofern die Anzahl der zu meldenden Spieler gemäß 6.10.1 erreicht bleibt. Die Spielberechtigung für eine andere Leistungsklasse wird sofort und ohne Wartezeit erteilt. Wird ein Antrag nicht innerhalb der vorgesehenen Frist bearbeitet, besteht die ursprüngliche Spielberechtigung weiter. (Punkt 6.10.5)

5. Wie viele Jugendmannschaften müssen gemeldet werden, wenn die 1. Mannschaft in der 1. Bundesliga spielt?

Im Lizenzstatut steht Folgendes:

Aktuell (14.6.2018) gilt für uns noch 4.4.1.-4.4.3, also wie in der 2.BL nur drei Jugendmannschaften.

Bei einem möglichen dritten Jahr in der 1.BL gilt dann auch 4.4.4, also eine vierte Jugendmannschaft zusätzlich. (Sofern bis dahin die VBL die Anforderungen nicht geändert hat, also muss man jährlich prüfen!)

6. Gibt es eine maximale Anzahl von Spielen, die ein Jugendspieler an einem Wochenende spielen darf?

Laut NWVV (Referat Spielbetrieb, 20.11.2018) gab es diese Regel in der Vergangenheit, sie wurde aber entfernt.

7. Ab wann hat sich ein erwachsener Spieler in der höheren Mannschaft festgespielt?

Die Antwort auf diese Frage findet ihr in der Verbands-Spielerlizenzordnung (Punkt 5.2, insb. 5.2.3).

5.2.3 Ein Spieler mit einer Zuordnung für eine tiefere Mannschaft, der an drei Spieltagen in einer höheren Mannschaft eingesetzt wurde, hat die Spielberechtigung für die tiefere Mannschaft verloren und benötigt die Zuordnung für die höhere Mannschaft, um dort spielberechtigt zu sein.

Corona-Regelungen für den Spielbetrieb (Stand 28.9.22)

Testen am Spieltag: Der Verbandsspielausschuss empfiehlt das freiwillige Testen vor Abfahrt zum Spielort, um mögliche Ansteckungen zu verhindern. Es besteht keine Testpflicht. Im Falle eines Infektions-Verdachtes aufgrund eines positiven Selbsttestes muss zur Bestätigung zusätzlich ein Schnelltest in einem Testzentrum durchgeführt werden. Sollte dieser Test positiv ausfallen, darf der/die Spieler:in nicht am Wettkampf teilnehmen und gilt als Verdachtsfall.

Spielabsagen aufgrund Coronaerkrankungen: Sind mindestens 3 Spieler:innen an Corona erkrankt bzw. Verdachtsfälle nach a. ODER sind aufgrund Krankheits- oder Verdachtsfällen weniger als 8 Spieler:innen spielberechtigt, so ist unverzüglich die Staffelleitung zu unterrichten und straffreie Spielverlegung zu beantragen. Grundsätzlich gilt die allgemeine Regel, dass im Krankheitsfall Spieler:innen aus niedrigeren Mannschaften herangezogen werden sollen.

Schiedsgericht: Die absagende Mannschaft ist verpflichtet in Zusammenarbeit mit der Heimmannschaft für ein Schiedsgericht für das verbleibende Spiel zu sorgen. Dieses Schiedsgericht darf mit Zustimmung beider Mannschaften auch mit niedrigerer Qualifikation das Spiel leiten. Die Staffelleitung ist vorher darüber zu informieren.

Nachholtermin: Die Staffelleitung bemüht sich zusammen mit den Vereinen um einen angemessenen und zumutbaren Nachholtermin. Der neu zu wählende Termin sollte auf einem der ausgewiesenen Nachholspieltage liegen und die deutlich länger andauernde Erholungszeit nach einer Corona-Infektion berücksichtigen.

Nachweispflicht: Positive Schnelltestnachweise (Testzentrum), ärztliche Atteste, Bescheide über die Anordnung der Quarantäne oder Nachweise für PCR-Tests sind innerhalb von 7 Tagen ausschließlich dem Referat Spielbetrieb des NWVV vorzulegen: spielbetrieb@nwvv.de. Alternativ ist eine postalische Zusendung an den NWVV/Spielbetrieb möglich. Dort werden die Dokumente gesichtet und die Zulässigkeit an die Staffelleitung zurückgemeldet. Es werden keine Dokumente und personenbezogenen Daten gespeichert oder weitergegeben. Es gilt die „Verpflichtungserklärung BDSG“ und der „Datenschutzordnung“ des NWVV. Werden sie nicht innerhalb 7 Tage nach Spielansetzung eingereicht, so kann auf Spielverlust entschieden werden, wenn nicht glaubhaft gemacht werden kann, dass die Dokumente wegen Handelns der Ärzte oder Behörden noch nicht vorgelegt werden können.

 

Neuigkeiten innerhalb der Durchführungsbestimmungen zur Saison 2022/2023

Nachfolgend haben wir einige wichtige Änderungen in den Durchführungsbestimmungen für die Saison 2022/2023 für euch aufgelistet.

  • Das Höherspielen ist weiterhin ab dem 1. Spieltag möglich. Zum Schutz unserer Jugendspieler gibt es in Anlehnung an die Bundesspielordnung nur die Einschränkung in der Anzahl der Spiele pro Wochenende.
  • Die Anzahl der Spieler:innen ist auf 14 inklusive 2 Liberos bzw. 13 inklusive mindestens 1 Liberos erhöht worden.

  • Passbilder in den Spiel-Lizenzen müssen für Jugendliche alle 2 Jahre und für Erwachsene alle 5 Jahre erneuert werden.

  • Jugend- und Kaderspieltage müssen bei Verlegungen im Erwachsenen-Spielbetrieb freigehalten werden. Ausnahme: alle teilnehmenden Mannschaften und Staffelleiter:in stimmen zu!

  • Transgender im Spielbetrieb: Ist im Personenstandseintrag kein Geschlecht angegeben, die Angabe „divers“ oder eine andere Bezeichnung des Geschlechts als die Bezeichnungen „weiblich“ oder „männlich“ eingetragen, so kann die Person selbstständig entscheiden, ob die Spielberechtigung für die Damen- bzw. Herrenmannschaft oder für die Mädchen- bzw. Jungenmannschaft erteilt werden soll.

Die vollständigen Durchführungsbedingungen findet ihr auf der Website des NWVV.

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